Teilnahmebedingungen
Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme am Veranstaltungsprogramm der Sektionen USC München e.V.
Beachten Sie insbesondere die Bedingungen zur den persönlichen Voraussetzungen, zu Stornokosten, Rücktritt und Risiken.
1. Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen der Sektion Universitäts-Sportclub München des Deutschen Alpenvereins e.V. können grundsätzlich nur Mitglieder der Sektion USC München des Deutschen Alpenvereins teilnehmen. Abweichende Regelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
a. Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.
b. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
c. Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander und uns eine möglichste effiziente Organisation der Veranstaltungsdurchführung zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur Anreise) werden Ihr Name, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung und die Tourenführung weitergegeben. Wir regen an, dass Sie sich selbst in geeigneten Mail- oder Messenger-Gruppen organisieren. Wir erwarten auch, dass sich Teilnehmer auf Anfragen der Tourenführung in angemessener Frist rückmelden. Wir erwarten verantwortliches und proaktives Miteinander der Teilnehmer, wir sind eine Alpenvereinssektion, kein Reisebüro oder Pauschalreiseanbieter.
3. Anmeldung, Bezahlung
a. Die Anmeldung erfolgt auf dem Internetauftritt der Sektion, eine Anmeldung per E-Mail ist grundsätzlich auch möglich.
b. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Weitere verbindliche Anmeldevoraussetzungen können im Buchungsprozess auf der Website kommuniziert werden, insbesondere zeitliche Beschränkungen bei Mehrfachbuchungen, u.ä. Diese dienen dem Ziel, unser Tourenangebote einer Vielzahl von Mitgliedern verfügbar zu machen. Die Umgehung solcher Beschränkungen berechtigt uns zum Ausschluss von Anmeldungen (ggf. auch aller einer Person in der betreffenden Saison).
c. Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung des Preises einverstanden erklären.
d. Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, wird Ihre Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen, wenn Sie Pkw-Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer anbieten.
e. Bei allen Veranstaltungen ist ein Anmeldeschluss angegeben. Dieser ist auch für die Höhe der Stornogebühren maßgeblich. Touren und Kurse können nur stattfinden, wenn bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Spätere Anmeldungen können bei Mehrtagestouren wegen der nach dem Anmeldeschluss erfolgenden Quartierreservierungen nicht immer berücksichtigt werden. Nach Anmeldeschluss ist eine Anmeldung nur noch über die Geschäftsstelle möglich, nicht online.
4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste
a. Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie eine Bestätigung seitens der Sektion an die angegebene E-Mails-Adresse. Wichtige Detailinformationen für die Tour sind hier ebenfalls zu finden. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich.
b. Je nach Ihrer Angabe werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt oder in die angegebene Alternativ-Veranstaltung gebucht. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Bitte geben Sie daher die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber am besten erreichbar sind.
Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bei einer Tages- bzw. Wochenendtour aus Mangel an Mitfahrgelegenheit vorerst auf die Warteliste gesetzt wurden. In diesem Fall buchen wir Sie sofort ohne Rückfrage verbindlich ein, wenn eine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung steht.
Wir bitten daher um sofortige Benachrichtigung, wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben.
5. Bezahlung der Preise/ggf. Vorauszahlungen
a. Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind.
b. Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung komplett in Rechnung gestellt. Die fälligen Beträge werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung erfolgt nur, wenn Ihr Platz feststeht. Erst wenn die komplette Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist, gilt der Platz als bestätigt.
c. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.
6. Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte der Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
Hierbei entstehen folgende Stornokosten:
o Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss 10 € Bearbeitungsgebühr.
o Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss, Nichtantreten, vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise müssen 100% des Veranstaltungspreises getragen werden, sowie mögliche Stornokosten bei Quartier u.ä. (siehe Absatz 5), mindestens jedoch 10 € Bearbeitungsgebühr.
o Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behalten wir 10 € Bearbeitungsgebühr ein.
7. Absage durch die Sektion
a. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder aus anderen Sicherheitsgründen sowie bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters, ohne dass Ersatz möglich ist, ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet. Die Sektion sagt jedoch selbst keine Veranstaltung wegen allgemeiner Klimafolgen, etwa Schneemangel ab, insoweit tragen die Teilnehmer das Risiko des Veranstaltungspreises und etwaiger Stornierungs- und Umbuchungskosten, wenn eine Veranstaltung anders, an einem alternativen Ort oder gar nicht durchgeführt werden kann. Bei einer Nichtdurchführung entscheidet die Sektion unter Berücksichtigung aller berechtigen Interessen über die Rückerstattung des Veranstaltungspreise.
b. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.
8. Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass, der von der Sektion nicht zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
9. Vorzeitige Abreise /Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei einer Veranstaltung oder einer Testtour von der weiteren Teilnahme auch an einer laufenden Veranstaltung ausschließen, soweit dies die körperliche, fachliche oder auch persönliche Eignung im Hinblick auf eine sichere Durchführung der Veranstaltung betrifft. Wer nicht an einer vorgesehenen Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
10. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 11 „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht.
11. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Die Veränderung der klimatischen Verhältnisse lässt diese Risiken tendenziell steigen.
Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter.
Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
12. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können Sie – solange der Vorrat reicht – in der Geschäftsstelle der Sektion mieten.